Um in der Meisterfeier als Jahresbeste*r eines Gewerks ausgezeichnet zu werden, muss man nicht nur den besten Notendurchschnitt des Jahrgangs haben, sondern es müssen noch andere Bedingungen erfüllt sein:
höchstens Quersumme 8 über die Noten der vier Prüfungsteile
ausnahmsweise kann auch die Quersumme 9 reichen, dabei darf aber nur einmal die Note "3" vorkommen
- keine Note "4"
keine Wiederholungsprüfung
bei gleicher Quersumme entscheidet die Nachkommastelle der Note bzw. Punktzahlen der einzelnen Prüfungsteile
Die/der Prüfungsbeste*r eines Prüfungsjahrgangs (ausschlaggebend ist das Datum der Prüfung des letzten der vier Prüfungsteile) erhält eine besondere Urkunde, einen gerahmten Meisterbrief und ein Geschenk von der Handwerkskammer.